Information Stalking



STALKING

 Seit Juni 2009 - Änderung des Gewaltschutzgesetzes (2. Gewaltschutzgesetz) in Österreich!
Nunmehr ist bei Stalking/Beharrlicher Verfolgung das Bezirksgericht des Wohnortes des Opfers zuständig für die Beantragung
 einer Einstweiligen Verfügung zwecks Kontaktverbot (vorher das Bezirksgericht des Wohnorts des Stalkers).


 

Was ist "Stalking"?:

Anti-Stalking-Gesetz

Seit 1.7.2006 ist eine strafrechtliche Anzeigenerstattung wegen Stalking bei allen Polizeiinspektionen in Österreich möglich: 

"Beharrliche Verfolgung"

§ 107a. (1) Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt
1. ihre räumliche Nähe aufsucht,
2. im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,
3. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie bestellt oder
4. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt aufzunehmen.


Zu beachten ist, dass die Strafverfolgung des Abs. 2 Zif. 2 nicht mehr an den Antrag des Opfers gebunden ist, sondern hier seit dem 01.01.2008 das Offizialsprinzip (Behörde/Polizei muss Anzeige erstatten) gilt.

Der Begriff Stalking basiert auf dem englischen Verb "to stalk", abgeleitet aus der Jägersprache, und bedeutet "pirschen, anschleichen oder das Einkreisen der Beute". Stalking definiert sich als das "beabsichtigte, böswillige und wiederholte Verfolgen und Belästigen einer Person, das deren Sicherheit bedroht". Es handelt sich somit um ein psychologisches Konstrukt, das durch Handlungen gekennzeichnet ist, die eine Schädigung der betroffenen Person zur Folge haben und die dementsprechend als unerwünscht wahrgenommen werden; sie bewirken bei dem Opfer in der Regel Angst, Sorge oder Panik (Voß/Hoffmann 2002).

 

Stalking ist mit Sicherheit ein weit verbreitetes Phänomen mit einer hohen Dunkelziffer. Eine Meta-Analyse von insgesamt 103 Studien ergab, dass 24% aller Frauen und 10% aller Männer (n=70.000) mindestens einmal in ihrem Leben Erfahrungen mit Verfolgung und Belästigung gemacht haben. Laut Darmstädter Stalking Studie (DSS) sind 86% der Opfer Frauen (Spitzberg 2002). Dagegen beträgt der Anteil der männlichen Stalker 83% (Voß/Hoffmann/Wondrak/2003).

 

Die Dauer der Verfolgung/Belästigung beträgt im Durchschnitt etwa 26 Monate, wobei sich eine große Spannweite von einem Monat bis zu 30 Jahren ergibt. Sowohl in der DSS als auch in anderen Studien zeigt sich, dass etwa die Hälfte aller Stalker Ex-Partner nach Trennung oder Scheidung sind. Stalking erscheint auf der Handlungsebene als ein Phänomen mit unterschiedlichsten Ausprägungen.

 

Die Auswertung der DSS zeigt, dass die Geschädigten am häufigsten von unerwünschten und wiederholten Telefonanrufen berichten. Als weitere häufige Verhaltensweisen werden Herumtreiben in der Nähe, Kontaktaufnahme über Dritte, im Umfeld nach Betroffenen fragen, vor der Haustüre stehen, Schreiben von Briefen, SMS, Zusenden oder Hinterlassen von Geschenken, Nachlaufen, Auflauern, Verfolgen mit dem Auto etc. genannt.

Quelle: J. Bettermann. & M. Feenders (Hrsg.): Stalking - Möglichkeiten und Grenzen der Intervention. Frankfurt/Main: Verlag für Polizeiwissenschaft 2004.

 

Sicherheitshinweise

  • Einmal ist dem Stalker unmissverständlich mitzuteilen, dass jeder Kontakt von ihm, in welcher Form auch immer, unerwünscht ist. Dies sollte nur einmal erfolgen, jede weitere Mitteilung, Stellungnahme oder Reaktion erzeugt beim Stalker weitere Reaktionen. Dieser wird nicht nachgeben und weiter Druck erzeugen. Die unmissverständliche Mitteilung sollte durch eine andere Person oder im Beisein einer anderen Person erfolgen. Für Gerichte ist diese eindeutige Mitteilung sehr wichtig. Diese Mitteilung sollte zum Zwecke der Beweisbarkeit dokumentiert sein. Dabei sollte ohne Aggression oder besonderer Emotion vorgegangen werden. Aggression erzeugt wieder Aggression.
  • Keine Kontakt zum Stalker! Jeglicher Kontakt ist zu vermeiden, keine SMS beantworten, keine Telefongespräche, keine E-Mail-Antworten. Beim direkten Kontakt soll dem Stalker ausgewichen und der Stalker ignoriert werden. Bei einer Bedrohung ist sofort der Polizeinotruf zu betätigen und, soweit dies möglich ist, andere Personen um Hilfe zu ersuchen. Ziel ist es, durch die ständige und konsequente Ignoranz dem Täter zu signalisieren, dass seine Bemühungen vergeblich sind. Hält man diese Strategie konsequent durch, ist die Chance recht gut, dass der Stalker sein Interesse verliert.
  • Kein Kontakt zum Stalker! Jeglicher Kontakt ist zu vermeiden, keine SMS beantworten, keine Telefongespräche, nicht auf E-Mails antworten. Beim direkten Kontakt soll dem Stalker ausgewichen und der Stalker ignoriert werden. Bei einer Bedrohung ist sofort der Polizeinotruf zu betätigen und, soweit dies möglich ist, andere Personen um Hilfe zu ersuchen. Ziel ist es, durch die ständige und konsequente Ignoranz dem Täter zu signalisieren, dass seine Bemühungen vergeblich sind. Hält man diese Strategie konsequent durch, ist die Chance recht gut, dass der Stalker sein Interesse verliert.
  • Konsequente Dokumentation der Handlungen des Stalkers. Alle E-Mails, SMS sind aufzuheben und abzuspeichern. Mobilboxnachrichten (oder Nachrichten auf einen Anrufbeantworter) sind ebenfalls zu speichern und zusätzlich auf andere Tonträger aufzunehmen. Direkte persönliche Kontaktaufnahmen vom Stalker sind genau zu dokumentieren. Die Anzahl der versuchten Kontaktaufnahmen, sowohl der mittels Kommunikationsmedien als auch der persönlichen, sind in einer Art Tagebuch zu vermerken. Geschenke und Briefe sind zwecks Dokumentation und Beweissicherung aufzubewahren (oder von einer Vertrauensperson aufbewahren lassen).
  • Weiters ist es ratsam, moderne Sicherheitsschlösser oder sogar Sicherheitstüren einzubauen, die Wohnung oder Haus absichern. Von den kriminalpolizeilichen Beratungsstellen werden auch sicherheitstechnische Beratungen durchgeführt.
  • Bei wiederkehrenden Kontaktversuchen (persönlich und/oder mittels Telekommunikation) trotz eindeutiger Ablehnung Anzeige bei der Polizei wegen "Beharrlicher Verfolgung".
  • Bei wiederkehrenden Kontaktversuchen trotz eindeutiger Ablehnung Antrag auf eine Einstweilige Verfügung zwecks Kontaktverbot beim zuständigen Bezirksgericht des Wohnbezirks des Opfers.
  • Verständigung und Aufklärung des gesamten Umfeldes des Opfers: Familie, Freunde, Bekannte, Nachbarn, eventuell Kollegen. Sie müssen erfahren, dass es Belästigungen und Verfolgungshandlungen gibt. Das Umfeld muss wissen, dass das Verhalten des Stalkers ungewünscht ist. Vor Manipulationsversuchen des Stalkers soll sich das Umfeld des Opfers in Acht nehmen. Das Umfeld ist bei Kontaktaufnahmen des Stalkers vorgewarnt und ist schwerer zu manipulieren. Es dürfen keine Auskünfte das Opfer betreffend weitergegeben werden. Telefonnummer, Adresse oder Vorhaben des Opfers sind vertraulich zu behandeln.
  • Persönliche Daten (Privatadressen, Firmenadressen, Fotos, Facebook) und Informationen, die über das Internet abgerufen werden können, sind zu entfernen.
  • Um das persönliche Sicherheitsgefühl zu erhöhen, ist ein akustisches Handalarmgerät sinnvoll, welches immer griffbereit sein sollte. Bei Betätigung ertönt ein extrem lautes und hohes Signal, welches den Stalker in der Regel irritiert. Andere Personen sollten im Bedrohungsfall zusätzlich um Unterstützung ersucht bzw. der Polizeinotruf gewählt werden. Das Mobiltelefon sollte immer aufgeladen und griffbereit sein, die Notrufnummer 133 des Polizeinotrufs als Kurzwahl eingespeichert werden. Sollte der Stalker vor der Wohnungstüre stehen ist der Polizeinotruf zu wählen und die Nachbarn zu verständigen (als Zeugen oder zur Unterstützung).
  • Weiters ist es ratsam, die Wohnung oder das Haus mit modernen Sicherheitsschlössern oder sogar Sicherheitstüren auszustatten. Von den kriminalpolizeilichen Beratungsstellen werden auch sicherheitstechnische Beratungen durchgeführt.
  • Verfolgt der Stalker das Opfer mit seinem Fahrzeug, so soll das Opfer direkt zur nächsten Polizeiinspektion fahren und die Beamten der Dienststelle über die Verfolgung und eventuelle andere bereits getätigte Stalkinghandlungen des Stalkers informieren. Zumindest eine Meldungslegung über den Vorfall wäre sinnvoll, um eine optimale Dokumentation des Geschehens zu ermöglichen.
  • Hat der Stalker die Festnetznummer des Opfers, so ist die Anschaffung eines Anrufbeantworters ratsam, um die Anrufe und Mitteilungen des Stalkers zu dokumentieren. Der Ansagetext am Anrufbeantworter sollte neutral von einer Freundin besprochen werden (um Eifersucht vorzubeugen). Bei unbekannten Stalkern wird die Anschaffung einer Fangschaltung des Telekommunikationsbetreibers angeraten. Auch eine zweite Leitung für ungestörtes Telefonieren ist zu empfehlen. Besitzt der Stalker die Handynummer, so ist es am besten, diese Nummer zu belassen und sich ein zweites Handy mit Geheimnummer zu besorgen. Damit ist es möglich, sich von den ungewollten Anrufen abzuschirmen, sie aber trotzdem, einschließlich der eingelangten SMS und Mobilboxnachrichten, zu dokumentieren. Das andere Handy kann ungestört benutzt werden. Diese Nummer darf aber nur vertrauenswürdigen Personen weitergegeben werden.
  • Selbstbehauptungskurse für Frauen können ein sinnvollen Teil sein, um das Selbstwertgefühl von Betroffenen zu erhöhen. Dabei lernen diese, sich in bestimmten Situationen nicht nur körperlich zur Wehr zu setzen sondern auch, sich Gehör zu verschaffen. Es geht dabei auch um die Art und Weise, wie man in bestimmten Situationen auftritt.
  • Persönliche Gegenstände (Fotos, Briefe, Dokumente) sollten nicht weggeworfen werden, damit der Stalker nicht die Möglichkeit erhält, von diesen zu profitieren (durchstöbern des Mistkübels im Haus) oder das Opfer damit zu ängstigen. Persönliche Gegenstände können vom Stalker unterschiedlich missbraucht werden.
  • "Die letzte Aussprache"


Immer wieder versuchen Stalker, die Opfer zu einem letzten Gespräch, einer letzten Aussprache (gemeinsamer Kaffee, gemeinsame Tätigkeit) zu überreden, sie finden tausend verschiedene Gründe dafür. Tatsache ist, dass diese Gespräche zu nichts führen, sie sind meist für beide extrem unbefriedigend, da beide ein unterschiedliches Ziel haben. Solche Gespräche können gefährlich sein, es kann dabei durchaus zur Eskalation kommen. Für den Stalker gibt es trotz Gespräch immer einen Grund, weiter am Opfer dranzubleiben und dieses möglicherweise zu einem erneuten Treffen zu nötigen. Das Opfer hat ja aus Sicht des Stalkers "eigentlich nicht verstanden, dass er nur das Beste will", oder das Opfer "war total unkooperativ". Stalker versuchen das Umfeld des Opfers zu beeinflussen und für ihre eigenen Zwecke zu manipulieren. Sie suchen Kontakt zur Familie und zu Freunden des Opfers und stellen sich selber gerne als Opfer dar, um deren Unterstützung zu bekommen. Sehr oft gelingt ihnen das auch, Opfer werden dann von ihrem Umfeld zur Rede gestellt, angegriffen, es kann sogar zum Abbruch der Beziehung kommen. Durch die Information des Umfeldes kann man die Wirkung dieser Strategie verhindern. Das Ignorieren des Stalkers ist insgesamt das Wichtigste. Jede Reaktion auf die Handlungen des Stalkers, jeder Kontakt ist zu unterlassen. Auch negative Rückmeldungen und Feedback, wütende Reaktionen auf den Stalker sind eine Botschaft für ihn: Seine Handlungen sind erfolgreich gewesen, das Opfer hat auf ihn reagiert, ob positiv oder negativ. Wenn er sich weiter anstrengt, wird er wieder Erfolg haben. Es geht dem Stalker um Reaktionen des Opfers, er braucht sie für seine weiteren Handlungen, sie motivieren ihn erneut, geben ihm den Grund für sein Tun, sie sind das Salz in der Suppe, die sich schwer versalzen lässt. Stalkingopfer haben meist ein schlechtes Gewissen, sie geben sich selbst die Schuld an der Situation, vor allem dann, wenn sie vorher eine Beziehung gehabt haben. Der andere ist ja ihretwegen so verzweifelt, sie selbst haben ja die Beziehung abgebrochen. Kein Wunder, dass der andere das alles tut. Es fällt ihnen schwer "nein" zu sagen. Deshalb wird den Bitten des Stalkers um Gespräche oft stattgegeben. Genau das will er erreichen: Kontakt, Nähe, Einfluss, Reaktion. Er kann und will die Bedeutung des Wortes Nein nicht verstehen. Für ihn bedeutet es "jetzt noch nicht", "später", "bald" oder "streng dich mehr an"!

Wie bereits oben erwähnt, sind diese Gespräche sinnlos, es sind keine Abschlussgespräche, weil der Stalker etwas anderes im Sinn hat. Er will die Beziehung fortsetzen und er verspricht auch immer wieder, die Lösung für beide zu haben. Seine Lösung ist aber nie die Trennung, sondern die Wiederaufnahme der Beziehung, es kann gar nicht schief gehen. Dass die Beziehung bereits vom anderen abgebrochen wurde, wird nach wie vor nicht akzeptiert. Deshalb ist für das Opfer die vollkommene Ignoranz des Stalkers, der totale Abbruch der Kontakte und das Durchhalten dieser Maßnahmen eine sinnvolle Strategie sowie (bei gesetzlicher Voraussetzung) Anzeige bei der Polizei wegen "Beharrlicher Verfolgung".

Was sollte eine vollständige Dokumentation enthalten?

Notwendig ist das möglichst frühzeitige Sammeln von Beweismaterial wie Briefe, E-Mails, SMS sowie das Führen eines Tagebuchs, in dem konsequent folgende Daten aufgezeichnet werden:
Wer (wenn bekannt, wenn unbekannt Personenbeschreibung)
Was ( Vorgeschichte, nähere Beschreibung, was passierte )
Wie ( welche Handlungen wurden gesetzt )
Wann ( Datum, Uhrzeit, wie lange )
Wie oft ( Häufigkeit, Frequenz, Dauer )
Wo ( Orte )
Zeugen/Beweise ( Augenzeugen, Briefe, Faxe, Geschenke, gespeicherte SMS, gesp. E-Mails usw. )
Vermutung, warum ( mögliches Tatmotiv, Hintergrund )

Bei polizeilicher Anzeigeerstattung ist diese Dokumentation zur Beweissicherung der Anzeige beizulegen. Verlangen Sie bei der Anzeigeerstattung eine Kopie ihrer Niederschrift. Sie kann Ihnen beim Bezirksgericht oder Beratungsstellen nützlich sein.

Es besteht auch die Möglichkeit, SMS-Texte mit entsprechender Software am Computer auszudrucken. Falls das bei Ihrem Handymodell nicht möglich ist, dokumentieren Sie die SMS ( wörtlicher Inhalt, Datum, Uhrzeit, Nummer ) im Tagebuch.

Für weitere Fragen zum Thema Opferschutz und Prozessbegleitung können Sie sich an die "Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie" in Wien oder an das jeweilige Gewaltschutzzentrum in Ihrem Bundesland wenden.
Eine erste umfangreiche Rechtsberatung erhalten Sie beim Opfer-Notruf 0800 112 112,, der vom Weissen Ring betreut wird.
Die Kriminalprävention AB 04 bietet Betroffenen telefonische und persönliche Beratungen an und ist über die Hotline 0800 216 346 erreichbar.


Quelle: Kriminalprävention - AB 04 - Opferschutz

Aufgrund der Ergebnisse vieler Stalkingstudien mit einem überwiegend männlichen Anteil von Stalkern wurde auf dieser Homepage die männliche Form "Stalker" verwendet.

 

Auch ich hatte noch bis vor ganz kurzer Zeit immer wieder das schlimme Erleben
 wie es ist, wenn einem ein Stalker das Leben zur Hölle macht!

Es ist ein massiver Eingriff ins persönliche Leben; gepaart mit Angst und Unsicherheit!

Mittlerweile ist es so, dass ich mich nicht mehr stalken lasse, und alles tue
 damit dieses Stalking Verhalten aufhört; egal wie gut ich jene Person gekannt habe!

Zögere Du deshalb auch nicht, wenn Du gestalkt wirst, Dir Hilfe und Unterstützung zu suchen!

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